Zweiter AÜG-Entwurf verfassungsrechtlich bedenklich

„Der vorliegende zweite Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geht trotz einiger Verbesserungen immer noch teilweise über den Koalitionsvertrag hinaus“, reagierte Sven Kramer, stellvertretender Bundesvorsitzender des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), auf den zweiten Aufschlag aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay nach neun Monaten.

Quelle: www.ig-zeitarbeit.de             Weiterlesen