Tarifverträge sichern nahezu jedes Arbeitsverhältnis in der Zeitarbeit durch Mindeststandards ab, 2012 haben die Sozialpartner zudem eine verbindliche Lohnuntergrenze festgelegt.
Sind Zeitarbeitnehmer mindestens vier bis sechs Wochen in einem Betrieb eingesetzt, haben sie je nach Branche Anrecht auf Lohnzuschläge. Die Zuschläge steigen stufenweise und erreichen in der Metall- und Elektroindustrie sowie in der Chemie nach neun Monaten 50 Prozent.
In der Zeitarbeitsbranche sind 87 Prozent der Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt – über alle Branchen hinweg trifft dies nur auf drei von vier sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu.
Mehr als 80 Prozent der Zeitarbeitskräfte haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Ihr Beschäftigungsverhältnis besteht also in der Regel auch nach dem Ende eines Einsatzes weiter. Auch wenn der Arbeitgeber nicht sofort eine neue Aufgabe hat, zahlt er den Lohn fort.