Wussten Sie schon? Dass „Leiharbeit" der völlig falsche Begriff für die Zeitarbeit ist?

Denn die „Leihe“ beschreibt einen ganz bestimmten Vertragstyp aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, nämlich die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache (§ 598 BGB).

Doch bei der Überlassung eines Arbeitnehmers wird weder dessen „Gebrauch gestattet“ -

wie es im BGB wörtlich heißt -, noch handelt es sich bei einem Arbeitnehmer um eine „Sache“. Außerdem ist die Zeitarbeit gewerblich und damit eben gerade nicht unentgeltlich. Es gibt also keinen Begriff, der weniger geeignet ist für die Beschreibung der Zeitarbeit als das Wort der „Leihe“.

Trotzdem wird immer wieder der Begriff „Leiharbeit“ für die Zeitarbeit gebraucht. Das hängt zum einen damit zusammen, dass in dem Spezialgesetz für die Zeitarbeit, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), sachlich vollständig falsche Worte wie „Verleiher“ (= Zeitarbeitsunternehmen) oder „Entleiher“

(= Einsatzunternehmen) benutzt werden. Übrigens führt der Name dieses Spezialgesetzes dazu, dass die Zeitarbeit auch als Arbeitnehmerüberlassung  bezeichnet wird. 

Es gibt aber noch einen weiteren Grund, warum immer wieder von „Leiharbeit“ die Rede ist. Der Begriff klingt nicht nur abwertend, er ist auch ganz bewusst genauso gemeint. Hauptsächlich Kritiker der Zeitarbeit benutzen deshalb dieses Wort – und tun damit sowohl den Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern als auch den Personaldienstleistern Unrecht. Denn Zeitarbeitskräfte sind wahrlich keine Arbeitnehmer 2. Klasse, sondern engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen wichtigen und guten Job machen. Das gilt im Übrigen auch für die Zeitarbeitsunternehmen, die in Deutschland allen Pflichten eines Arbeitgebers unterliegen und deswegen Zeitarbeitskräfte auch bezahlen, wenn sie nicht arbeiten – zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit oder wenn es aktuell keine Kundenaufträge gibt. Bezahlt werden Zeitarbeitnehmer dabei nach Tarifverträgen, die die DGB-Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeitsbranche abgeschlossen haben. Mit „Leihe“ hat Zeitarbeit also wirklich gar nichts zu tun

 

 

Quelle: www.personaldienstleister.de - BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister)