Stolz kritisiert SPD-Bundesratsinitiative

Der Öffentliche Dienst möchte von bestimmten Auflagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ausgenommen werden. Dazu haben die SPD-geführten Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem sie die "Herausnahme der öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung" fordern.

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