Die SPD-geführten Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben den Antrag „Personalgestellung und Abordnung – Herausnahme der öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung“ in den Bundesrat eingebracht.
Weiterlesen.... Quelle: www.ig-zeitarbeit.de