Präzisierter Entwurf der Gesetzesänderung der Großen Koalition zum AÜG – Was erwartet uns ?

Nach dem Treffen der großen Koalition vom 10.Mai 2016 liegt uns nun der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vor.

Was heißt das jetzt für unsere Arbeit?

Nach Monaten der Diskussion hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Fassung der geplanten Gesetzesänderung zum AÜG geeinigt, die im Bundeskabinett als Beschlussvorlage eingebracht wird.

Das Inkrafttreten des Gesetzes ist zum 01.07.2017 geplant.

Es ist davon auszugehen, dass über den Entwurf noch diesen Monat im Bundestag abgestimmt wird.

Nachfolgend informieren wir Sie detailliert zu den künftigen Veränderungen.

Das nachfolgende Dokument des Koalitionsausschusses vom 10.Mai.2016 erläutert die wichtigsten Änderungen und Neuerungen die auf die Zeitarbeitsbranche zukommen.

<link file:2335 download file>Beschluss des Koalitionsausschusses

Dabei ist es erfreulich, dass die geplanten Gesetzesänderungen nun doch weniger drastisch ausfallen, als es noch in den ersten beiden Referentenentwürfen geplant war. So wurden die Punkte Unterbrechungszeiträume, Stichtagsregelung und Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer präzisiert.

Wir begrüßen die Entscheidung der Politik, in einigen Punkten Rücksicht auf die Branche zu nehmen. Ob das zu erwartende Gesetz insgesamt jedoch zur Verringerung bürokratischer Hürden beiträgt, die Arbeit der Beschäftigten in der Zeitarbeit aufwertet bzw. besser stellt, und das Gesetz deutlich praxisgerechter gemacht wurde, wird sich bei der Umsetzung in der täglichen Arbeit zeigen.

Wir von der Axiom Nord GmbH Personaldienstleistung  stellen uns schon jetzt den neuen Herausforderungen, um zielgerichtet die zum 01.07.2017 geplanten Änderungen korrekt umzusetzen.
Unsere Kunden und Mitarbeiter stehen dabei gleichermaßen im Mittelpunkt. Beiden bieten wir alle Vorteile unserer modernen Dienstleistung und arbeiten an der für sie positiven Umsetzung der geplanten Änderungen.

Nachfolgend finden Sie den vorherigen, zweiten Referentenentwurf , in den die im Koalitionsausschuss beschlossenen Änderungen nun eingearbeitet werden.

<link file:2337 download file>Referentenentwurf

Bei Fragen rund um Zeitarbeit, Personalvermittlung und die gesetzlichen Regelungen, stehen wir Ihnen gerne jederzeit persönlich zur Verfügung.