Die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und die arbeitgeberseitige Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) haben einen neuen Tarifabschluss für den Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag und den Entgelttarifvertrag in der Zeitarbeit erzielt.
Die Tarifentgelte in der Zeitarbeit steigen im Westen in drei Schritten. Die erste Erhöhungsstufe wird zum 1. April 2020 in Höhe von 1,9 Prozent fällig. Die weiteren Erhöhungsstufen finden statt zum 1. April 2021 (plus 3,0 Prozent) und zum 1. April 2022 (plus 4,1 Prozent).
Im Osten findet die erste Erhöhungsstufe ebenfalls zum 1. April 2020 um 2,31 Prozent in der Entgeltstufe 1 und 3,0 Prozent in allen weiteren Entgeltgruppen statt. Weitere Erhöhungsschritte sind zum 1. Oktober 2020 (plus 2,2 Prozent) sowie eine Anpassungsstufe zum 01. April 2021 von durchschnittlich 7,1 Prozent. Damit gleichen sich die Ost-Löhne in der Zeitarbeit an die Westlöhne an. Die vereinbarte Entgelterhöhung zum 1. April 2022 (plus 4,1 Prozent) findet somit einheitlich in beiden ehemals getrennten Tarifgebieten statt.
Ab dem 1.1.2021 gibt es zudem Erhöhungen beim Urlaubsanspruch sowie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Änderungen ergeben sich zudem am iGZ-Arbeitszeitkonto.