Das Bundeskabinett hat heute die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit gilt ab dem 1. Januar 2017 in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von brutto 8,84 Euro je Zeitstunde.
In der Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) heißt es weiter: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles betonte, der Mindestlohn feiere zum Jahreswechsel seinen zweiten Geburtstag. Der Bericht, den die unabhängige Mindestlohn-Kommission zusammen mit dem Beschluss zur Anhebung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 vorgelegt hat, zeige: Er wirke, er funktioniere, er sei gelebter Alltag.( Quelle IG-Zeitarbeit)
Verbindlich zum 1. Januar 2017
Nahles: „Aber auch das Verfahren und der Mechanismus, mit denen er in seiner Höhe fortgeschrieben wird, bewähren sich. Es ist selbstverständlich und gute Tradition, dass die Sozialpartner – also Arbeitgeber und Gewerkschaften – die Löhne aushandeln. Das haben sie nun verantwortungsvoll auch beim Mindestlohn getan. Die Erhöhung des Mindestlohns kann mit dem heutigen Kabinettbeschluss zum 1. Januar 2017 verbindlich werden.“