Auf der Grundlage der gültigen Tarifverträge für Unternehmen, die Dienstleistungen in der Arbeitnehmerüberlassung erbringen, treten zum 01.04.2022 Lohnerhöhungen in Kraft.
So steigen bundesweit die Löhne in den Entgeltgruppen um 4,10 %
Was das konkret für den Einzelnen heißt, finden Sie in der Tarifbroschüre auf dieser Homepage unter der Rubrik Bewerber/Tarifverträge, oder Sie klicken einfach auf den nachfolgenden Link.