Lohnerhöhung zum 01.04.2022

Auf der Grundlage der gültigen Tarifverträge für Unternehmen, die Dienstleistungen in der Arbeitnehmerüberlassung erbringen, treten zum 01.04.2022 Lohnerhöhungen in Kraft.
So steigen bundesweit die Löhne in den Entgeltgruppen um 4,10 %
Was das konkret für den Einzelnen heißt, finden Sie in der Tarifbroschüre auf dieser Homepage unter der Rubrik Bewerber/Tarifverträge, oder Sie klicken einfach auf den nachfolgenden Link.

https://www.axiom-nord.de/fileadmin/Ablage/PDF/2020-04-03_iGZ-DGB-Tarifwerk_2020-2022_Doppelseiten.pdf