Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hatte den ersten Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorgelegt und schon gab es Protest aus allen Arbeitgeberlagern mit der Forderung der Nachbesserung. Hierbei ging es im wesentlichen darum, das durch die Tarifautonomie geschaffene Gleichgewicht, in Bezug auf Überlassungshöchstdauer und Branchenzuschläge, zu kippen. Damit ging die Ministerin klar über die Koalitionsvereinbarungen hinaus. Nun kam die Antwort der Kanzlerin auf dem Deutsche Arbeitgebertag der BDA, in welchem sie ankündigte den Referentenentwurf zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes zu stoppen. Wörtlich sagte sie" In diesem Fall werde ich wachen, dass wir über den Koalitionsvertrag nicht hinausgehen" Der vorliegende Referentenentwurf "würde dieser Prüfung nicht standhalten."
In den Wirtschaftsverbänden stieß die Forderung die Überlassungsdauer künftig auf 18 Monate zu begrenzen, bisher auf heftige Kritik.
Mit einer Tariföffnungsklausel sollte eine längere Überlassung ermöglicht werden, sofern auch dafür eine bestimmte Höchstdauer festgesetzt werde. Außerdem wurde laut Entwurf gefordert, dass nach neun Monaten ein gesetzliches Equal Pay gelten soll. Arbeitgeberpräsident Kramer kommentiert " völlig abwegig"!