Höchstüberlassungsdauer nutzlos

Die im Koalitionsvertrag geforderten 18 Monate Höchstüberlassungsdauer für die Zeitarbeitsbranche thematisierte Alexander Eisnecker, Stabsreferent Arbeitsmarktinstrumente beim iGZ-Mitgliedsunternehmen DEKRA Arbeit GmbH, in einem Gastkommentar für die Industrie- und Handelskammer.

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