Auf der Grundlage vorangegangener Tarifverhandlungen der Tarifvertragsparteien der DGB-Gewerkschaften und der Zeitarbeitgeberverbände BAP und iGZ tritt ab dem 01. Oktober 2022 eine Erhöhung des tariflichen Mindestlohns von derzeit 10,88 Euro auf 12,43 Euro in der Entgeltgruppe 1 in Kraft. In der Entgeltgruppe 2a steigt der Lohn von 11,60 auf 12,63 Euro, die Entgeltgruppe 2b bekommt künftig 12,93 statt bisher 12,20 Euro.
Neben der Regelung zum 1. Oktober 2022 sind bereits weitere, zukünftige Erhöhungen in den unteren Lohngruppen vereinbart:
In der Entgeltgruppe 1 steigt der Lohn zum 1. April 2023 auf 13 Euro und zum 1. Januar 2024 dann auf 13,50 Euro. In der Lohngruppe 2a erhöht sich die Entlohnung auf 13,20 Euro (1. April 2023) und dann auf 13,80 Euro (1. Januar 2024). Die Entgeltgruppe 2b steigt zum 1. April 2023 auf 13,50 Euro und am 1. Januar 2024 auf 14,15 Euro.