Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Sie ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme und darf technische und organisatorische Maßnahmen nicht ersetzen. Wir bieten unseren Mitarbeitern die Vorsorge im geschützten Raum und unter dem Siegel der Verschwiegenheit des Betriebsarztes an. 

Sie umfasst immer ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese. Hält der Betriebsarzt zur Aufklärung und Beratung körperliche oder klinische Untersuchungen für erforderlich, so bietet er diese an. 

Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge:

- Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten, besonders gefährlichen Tätigkeiten zu veranlassen hat. Diese Tätigkeiten sind in der ArbMedVV konkret aufgeführt. 

- Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten, gefährlichen Tätigkeiten anzubieten hat. Diese Tätigkeiten sind in der ArbMedVV konkret aufgeführt.

- Wunschvorsorge ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber über den Anhang der Verordnung hinaus zu gewähren hat.

Eignungsuntersuchungen

Bei Eignungsuntersuchungen muss vonseiten des Beschäftigten der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen erbracht werden.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen werden ausschließlich durch den Betriebsarzt durchgeführt und von diesem dokumentiert.