Am 1. April 2017 treten wesentliche Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft. Herausragende Inhalte sind dabei u.a. die Beschränkung der Überlassungsdauer auf 18 Monate und die Zahlung von Equal Pay nach einer ununterbrochenen Einsatzzeit beim Kunden von neun Monaten.
Nicht zu unterschätzen ist jedoch, dass die Gesetzesänderung auch an die direkte Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kundenunternehmen neue, hohe qualitative Anforderungen stellen. Ob es die notwendige, noch stärkere Transparenz und Informationspflicht des Kundenunternehmens über den Lohn seiner Mitarbeiter, die konkrete Gestaltung der Auftragsabarbeitung des Mitarbeitereinsatzes oder die Einhaltung der Fristen ist – die neuen Regelungen zur Administration der Zeitarbeit erfordern eine höhere Stufe des Knowhow - sowohl beim Personaldienstleister als auch beim Kundenunternehmen. Und um es noch einmal ganz klar und deutlich zu sagen: Es handelt sich hier um ein Gesetz, Abweichungen dazu werden mit hohen Bußgeldern sanktioniert. Es bestehen also keinerlei „Variationsmöglichkeiten“.
Neue Herausforderungen haben uns noch nie abgehalten die Zusammenarbeit mit unseren Kundenunternehmen erfolgreich zu gestalten. Auch zukünftig wird die Zeitarbeit eine attraktive Branche in einer sich ständig verändernden Arbeitswelt sein. Wir sind darauf vorbereitet und werden mit unserem Wissen unsere Kunden auf die neuen Herausforderungen vorbereiten.
Die Axiom Nord GmbH Personaldienstleistung führt in Kooperation mit der Anwaltskanzlei Hardtke-Svensson & Partner am 22.02.2017 ein Expertenforum für Personalverantwortliche zu den Änderungen im AÜG durch und wird dabei praktische Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
Stefan Suckow, Geschäftsführer der Axiom Nord GmbH Personaldienstleistung